Eine neue Orgel fürs Dreifaltigkeitshaus

 

Weiterhin bereiten Baukirchmeister, Bauausschuss und Presbyterium die Renovierung des Dreifaltigkeitshauses vor. Aufgrund der landeskirchlichen Vorgaben für eine solche Renovierung ist klar, dass eine zentrale Aufgabe der Baumaßnahme die energetische Sanierung des gesamten Gebäudes sein wird. Damit eröffnen sich die Fragen über die Zukunft der Orgel. 

Zukunftsüberlegungen: Dreifaltigkeitshaus als Sakralraum 

Zunächst setzte sich das Presbyterium mit der Frage auseinander, ob eine Orgel überhaupt weiterhin ein Element innerhalb der Zukunftsvisionen für das Dreifaltigkeitshaus sein soll. An dieser Stelle herrschte schnell überzeugende Einigkeit: Das Presbyterium hat sich klar dafür ausgesprochen, dass zum Dreifaltigkeitshaus als Sakralraum auch eine Orgel gehört. 

Landeskirchliche Orgelberatung 

Daraufhin hat Kantor Lennart Faustmann Kontakt zur landeskirchlichen Orgelberatung aufgenommen, da die bestehende Orgel der Orgelbaufirma Ott während einer so umfangreichen Sanierung in jedem Fall aufwändig zerlegt und eingelagert werden muss. Eine solche Maßnahme erfordert unbedingt die Hinzuziehung des Orgelsachverständigen. Der Leiter der Orgelberatung der Ev. Kirche im Rheinland, Elmar Sauer, kam dazu für einen längeren Beratungstermin ins Dreifaltigkeitshaus, bei dem der Bauausschuss, Kantor Lennart Faustmann, Kreiskantor Christian Tegel und der Vorsitzende unseres Presbyteriums, Christian Schönig, anwesend waren. Schon bei diesem Ortstermin beriet uns der Orgelsachverständige hin zu einem Orgelneubau. 

Eine neue Orgel? Wieso denn das?  

Die Orgel im Dreifaltigkeitshaus wurde von der Orgelbaufirma Ott nachträglich in den bereits fertiggestellten Kirchraum eingebaut und steht unmittelbar neben der größten Fensterfront des Raumes. Nach intensiver Prüfung wurde der Erhalt der Ott-Orgel als unwirtschaftlich eingestuft:  

  • Die Fenster neben der Orgel müssen zwingend bei der Sanierung ausgetauscht werden. Dazu muss die Orgel abgebaut und eingelagert werden.  
  • Beim Wiederaufbau der Ott-Orgel müssten technische Mängel, die insbesondere auf den Standort des Instruments zurückzuführen sind (Sonneneinstrahlung und Fußbodenheizung), behoben werden.  
  • Konstruktive Mängel wie die zu dichte Aufstellung der Pfeifen oder die mangelhafte Zugänglichkeit von Mechanik und Pfeifenwerk beim Warten der Orgel können dabei nicht behoben werden.  
  • Ästhetisch und klanglich wird sich die Orgel bei dieser kostenintensiven Maßnahme nicht verbessern. 
  • 2018 wurde bereits in einer Orgelsanierung versucht, insbesondere technische Mängel zu verbessern, die inzwischen jedoch erneut auftreten und nicht dauerhaft behoben werden können.  

Ein erneuter Abbau, Einlagerung und Wiederaufbau der derzeitigen Orgel bringt also keine grundsätzliche Verbesserung der Gesamtsituation und übersteigt den Wert des Instruments um das Sechsfache. 
So wurde der Erhalt der Ott-Orgel als unwirtschaftlich eingestuft.
 

Was nun? 

Nach diesem Votum zur bisherigen Orgel verblieb nun als einzige Option, einen Orgelneubau anzustreben.  

 

Ein Orgelneubau: warum jetzt? 

Im nächsten Schritt der Beratung durch den Orgelsachverständigen wurde der richtige Zeitpunkt für die Ausschreibung einer neuen Orgel diskutiert. In den Beratungen stellte sich heraus, dass die Verzahnung von Sanierung des Kirchsaals und Orgelneubau eine große Chance bedeutet: 

  • Architekt und Orgelbauer können miteinander in einen Dialog treten. 
  • Technische Anforderungen der Orgel an die Haustechnik (Lüftung, Heizung) können von vornherein berücksichtigt werden.  
  • Für Raum und Orgel kann ein harmonierendes ästhetisches Konzept ausgearbeitet werden.  
  • Das Konzept für die Raumbeschattung kann auf die Bedürfnisse des Instruments Rücksicht nehmen. Nach intensiver Beratung wurde also klar, dass die Orgel parallel zu den Planungsarbeiten für die Neugestaltung des Dreifaltigkeitshauses konzipiert werden muss, damit das Instrument optimal vom Raum aufgenommen werden kann.

 

Eine Orgel auf Rollen

Schon lange war bei den Überlegungen zur Sanierung des Dreifaltigkeitshauses der Plan ins Auge gefasst worden, die flexiblen Nutzungsmöglichkeiten und den Multifunktionscharakter des Hauses zu stärken und auszubauen. Diese Vorgabe aufgreifend, brachte Kantor Faustmann die Idee in die Diskussion ein, ein Instrument auf Rollen zu erbauen, welches, ähnlich wie ein Flügel, an verschiedenen Stellen des Raumes gespielt und plaziert werden kann. Solch ein Instrument könnte dann auch, für den Fall, dass möglichst viel Platz im Kirchsaal gebraucht würde, in einen Technikraum verbracht werden. Dieser Impuls wurde sowohl von Bauausschuss und Presbyterium, als auch von Kreiskantor Tegel und dem Orgelsachverständigen positiv aufgenommen und begrüßt. 

Die Ergebnisse aller hier beschriebenen Überlegungen und Beratungen wurden im Nachgang im Presbyterium erörtert, welches anschließend Kantor Lennart Faustmann und den Orgelsachverständigen, Herrn Sauer, damit beauftragte, ein Konzept für eine Orgel auf Rollen auszuarbeiten.  

Ziel war es, eine Orgel zu entwickeln, mit der eine Brücke geschlagen wird zwischen dem Wunsch nach klanglicher Fülle und Farbenreichtum auf der einen und den Anforderungen an Größe und Gewicht eines mobilen Instruments auf der anderen Seite. In einem Leistungsverzeichnis, das als Grundlage für die Ausschreibung dient, wurden die Grundparameter der Orgel festgelegt: maximale Höhe, Breite und Tiefe, möglichst kompakte Bauweise, Fahrbarkeit des Instruments innerhalb des Kirchsaals und der Zuschalträume, klangliche Ausrichtung, Auswahl der Klangfarben, Anforderungen an die Ästhetik und die Herstellungsmodalitäten: Die Orgel soll „aus einer Hand“ gebaut werden. Das bedeutet, dass eine Orgelbaufirma alle Komponenten wie Pfeifenwerk, Klaviaturen, Balganlage, Windlade, Mechanik und Gehäuse selbst herstellen muss und nicht ganze Teildisziplinen des Orgelbaus an Subunternehmer abgeben kann.  

Dieses umfangreiche Leistungsverzeichnis lag dem Presbyterium in der September-Sitzung 2025 vor, zu der auch Jochen Heller, Leiter des Gemeindeverwaltungsamtes im Ev. Gemeindeverband, zugegen war und seine Expertise aus wirtschaftlicher und langfristig-strategischer Sicht abgab.  

Drei Angebote angefragt 

Drei renommierte und auch vergleichbare Orgelbauwerkstätten wurden nun mit den Ausschreibungsunterlagen angeschrieben und eingeladen, ein Angebot abzugeben. Zwei der drei angeschriebenen Werkstätten erteilten leider eine Absage. Das Angebot der dritten Werkstatt ist fristgerecht eingegangen und wurde vom Sachverständigen geprüft und für inhaltlich ausgezeichnet befunden. 

 

Auftrag erteilt 

Nachdem sich das Presbyterium bereits in der Dezembersitzung mit dem Angebot beschäftigt hatte, fand am 5. Januar 2026 eine Sondersitzung zum Thema „Orgelneubau“ statt. Kantor Lennart Faustmann präsentierte das vorliegende Konzept und beantwortete Sachfragen des Presbyteriums. In der regulären Januarsitzung hat das Presbyterium dann erneut über den Orgelneubau und die damit verbundene Investition beraten und den Auftrag vorbehaltlich der Klärung einiger Sachfragen und der landeskirchlichen Genehmigung erteilt.  

Da aktuell Vertragsverhandlungen mit dem Orgelbauer stattfindenkönnen wir dessen Namen derzeit noch nicht veröffentlichen. Wir bitten um Verständnis. 

 

Die Dreifaltigkeits-Orgel – eine Orgel auf Rollen 

Das Konzept für die Dreifaltigkeits-Orgel sieht einen möglichst kompakten Klangkörper vor, der mit seinen Rollen sehr flexibel im Saal des Dreifaltigkeitshauses eingesetzt werden soll.  

Vorgesehen sind 16,5 Register (Pfeifenreihen), die nicht nur einzeln sondern auch in ihrer Summation den Kirchsaal mit den unterschiedlichsten Klängen füllen sollen. Für die klangliche Ausrichtung der Orgel hat Kantor Lennart Faustmann folgende Kriterien festgelegt: 

  • Warme und flexible Klangausrichtung mit ausreichend Grundstimmen 
  • Optimale Eignung zum Begleiten der Gottesdienste und des Gemeindegesangs 
  • „Spirituelle-Dimension“: Die Klangmöglichkeiten der Orgel sollen den sakralen Charakter des Kirchsaals unterstreichen 
  • Fähigkeit zur Begleitung von Chören und Ensembles 
  • Flexible Nutzung an unterschiedlichen Stellen des Saales, mit und ohne Zuschalträume 
  • Vielfältige Klangmöglichkeiten zur Wiedergabe von Orgelliteratur mit besonderem Schwerpunkt auf Flexibilität 
  • Die Orgel soll als Orchesterinstrument nutzbar sein. 
  • Auch für Kammermusik, also beim Einsatz mit anderen Instrumenten, soll die Orgel alle Möglichkeiten vorsehen. 
  • Es soll ein regionaler Bezug zur Orgellandschaft an Rhein und Mosel hergestellt werden. 


Nach Abschluss der Vertragsverhandlungen finden Sie hier noch nähere Informationen zum Klangkonzept der Dreifaltigkeits-Orgel.